Veloclub Hobbytramper


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Reglement


C l u b r e g l e m e n t:


1.Zweck und Ziel

  • Pflege und Förderung des Kameradschafts- und Gemeinschaftsgedankens.
  • Schaffung von Gelegenheiten zur Ausübung der sportlichen Tätigkeit in Form von Rundfahrten und anderen Veranstaltungen.


2. Mitgliedschaft

  • Mit der Einzahlung des Jahresbeitrages, beginnt die Mitgliedschaft für das laufende Jahr.
  • Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 50.-
  • Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlung des Beitrages bis Ende des laufenden Jahres.


3. Finanzielles
Die Einnahmen des VC Hobby-Tramper bestehen aus:

  • ordentliche Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Sonderbeiträge der Mitglieder
  • freiwilligen Zuwendungen
  • Sponsoren


Die Ausgaben des VC Hobby-Tramper bestehen aus:

  • Kosten für die Durchführung von Anlässen werden an der Jahresversammlung durch die anwesenden Mitglieder bestimmt. (Clubrundfahrt, Clubrennen usw. )


Die Buchhaltung führt der Clubleiter.
Er wird durch den Revisor an der Jahresversammlung entlastet.


4. Organisation
Die Organe des Clubs sind:

  • Mitgliederversammlung
  • Vorstand
  • Rechnungsrevisor

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