Veloclub Hobbytramper


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Reglement



C l u b r e g l e m e n t:


1.Zweck und Ziel

a) Pflege und Förderung des Kameradschafts- und Gemeinschaftsgedankens.

b) Schaffung von Gelegenheiten zur Ausübung der sportlichen Tätigkeit in Form von
Rundfahrten und anderen Veranstaltungen.


2. Mitgliedschaft

a) Mit der Einzahlung des Jahresbeitrages, beginnt die Mitgliedschaft für das laufende Jahr.

b) Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 50.-

c) Bei einem frühzeitigen Rücktritt wird der Jahresbeitrag nicht zurückerstattet.


3. Finanzielles

Die Einnahmen des VC Hobby-Tramper bestehen aus:

a) ordentliche Jahresbeiträge der Mitglieder

b) Sonderbeiträge der Mitglieder

c) freiwilligen Zuwendungen

d) Sponsoren

Die Ausgaben des VC Hobby-Tramper bestehen aus:

a) Kosten für die Durchführung von Anlässen. Sie werden an der Jahresversammlung durch die anwesenden Mitglieder bestimmt.(Clubrundfahrt, Clubrennen usw. )


Die Buchhaltung führt der Clubleiter. Er wird durch den Revisor an der Jahresversammlung entlastet.