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CLUBREGLEMENT

1.Zweck und Ziel

  • Pflege und Förderung des Kameradschafts- und Gemeinschaftsgedankens.

  • Schaffung von Gelegenheiten zur Ausübung der sportlichen Tätigkeit in Form von Rundfahrten

       und anderen Veranstaltungen.


2. Mitgliedschaft

  • Mit der Einzahlung des Jahresbeitrages, beginnt die Mitgliedschaft für das laufende Jahr.

  • Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 50.-

  • Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Club besonders verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.

  • Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlung des Beitrages bis Ende des laufenden Jahres.



3. Finanzielles
Die Einnahmen des VC Hobby-Tramper bestehen aus:

 

  • ordentliche Jahresbeiträge der Mitglieder

  • Sonderbeiträge der Mitglieder

  • freiwilligen Zuwendungen

  • Sponsoren


Die Ausgaben des VC Hobby-Tramper bestehen aus:
 

  • Kosten für die Durchführung von Anlässen werden an der Jahresversammlung durch die anwesenden Mitglieder bestimmt. (Clubrundfahrt, Clubrennen usw. )


Die Buchhaltung führt der Clubleiter.
Er wird durch den Revisor an der Jahresversammlung entlastet.

4. Organisation
Die Organe des Clubs sind:

 

  • Mitgliederversammlung

  • Vorstand

  • Rechnungsrevisor
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