Veloclub Hobbytramper
CLUBREGLEMENT
1.Zweck und Ziel
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Pflege und Förderung des Kameradschafts- und Gemeinschaftsgedankens.
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Schaffung von Gelegenheiten zur Ausübung der sportlichen Tätigkeit in Form von Rundfahrten
und anderen Veranstaltungen.
2. Mitgliedschaft
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Mit der Einzahlung des Jahresbeitrages, beginnt die Mitgliedschaft für das laufende Jahr.
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Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit Fr. 50.-
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Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden, wer sich um den Club besonders verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.
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Die Mitgliedschaft erlischt bei Nichtbezahlung des Beitrages bis Ende des laufenden Jahres.
3. Finanzielles
Die Einnahmen des VC Hobby-Tramper bestehen aus:
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ordentliche Jahresbeiträge der Mitglieder
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Sonderbeiträge der Mitglieder
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freiwilligen Zuwendungen
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Sponsoren
Die Ausgaben des VC Hobby-Tramper bestehen aus:
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Kosten für die Durchführung von Anlässen werden an der Jahresversammlung durch die anwesenden Mitglieder bestimmt. (Clubrundfahrt, Clubrennen usw. )
Die Buchhaltung führt der Clubleiter.
Er wird durch den Revisor an der Jahresversammlung entlastet.
4. Organisation
Die Organe des Clubs sind:
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Mitgliederversammlung
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Vorstand
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Rechnungsrevisor